Kosten:
Kosten:
350 – 480 €
Praxisaufenthalt:
bis zu 2 Stunden
Gesellschaftsfähig:
sofort
ambulant/stationär:
ambulant
Arbeitsunfähigkeit:
keine
Narkose:
lokale Betäubung
Plastisch-chirurgisch behandelbare Hautveränderungen sind meist örtlich begrenzte „Hauttumore“.
Das Wort „Tumor“ sagt dabei nichts über das biologische Verhalten der Veränderung (gutartig/bösartig) aus. Aus dem lateinischen übersetzt bedeutet „Tumor“ lediglich „Schwellung“, „Wucherung“‚ „Geschwulst“ bzw. ein „knotenartiges“ Wachstum eines Gewebes. Es gibt ebenso viele gutartige wie bösartige Tumore. Erst wenn ein Tumor bösartig ist, spricht man umgangssprachlich vom Krebs.
Während die meist harmlosen, oft aber ästhetisch störenden Leberflecke am gesamten Körper zu finden sind, treten die Vertreter des „Weißen Hautkrebs“ mehrheitlich an Sonnenlicht exponierten Stellen und daher sehr oft im Gesichtsbereich auf. Die bösartigen Melanome können, ähnlich wie die Nävi, die gesamte Haut betreffen und werden daher auch oft erst spät erkannt.
Angaben über das makroskopische, also mit bloßem Auge erkennbare Aussehen zu machen, halten wir an dieser Stelle für nicht sinnvoll, da die oben aufgeführten Hauttumore unterschiedliche Subtypen haben und auch innerhalb einer Gruppe ganz verschiedene Ausprägungsformen besitzen. So kann der umgangssprachlich als „Weißer Hautkrebs“ bezeichnete Tumor durchaus pigmentiert sein und ein dunkles Aussehen haben. Andererseits gibt es nicht pigmentierte Typen des „Schwarzen Hautkrebs“, so dass auf jeden Fall eine Beurteilung durch einen Arzt erfolgen sollte.
Eine absolut zuverlässige Diagnose kann nur die histologische Untersuchung der Hautveränderung erbringen.
Besonders bei den bösartigen Hauttumoren ist entscheidend, ob die Entfernung im Gesunden erfolgt, da ausgehend von restlichen Zellen ein Rezidiv, also ein erneutes Wachstum beobachtet wird.
Ob die chirurgische Entfernung im Gesunden erfolgte, kann erst der Pathologe nach mikroskopischen Untersuchungen der Schnittränder festlegen.
Man bezeichnet dieses Vorgehen als histographisch kontrollierte chirurgische Excision eines Hauttumors.
Auch eine Aussage über die Dignität, also das biologische Verhalten des entfernten Gewebes, kann erst die histologische Untersuchung erbringen. Damit entscheidet sich auch das weitere medizinische Vorgehen.
Selbstverständlich führen wir in unserer Praxisklinik die Entfernungen der Hauttumore histographisch kontrolliert durch.
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Unser Anspruch an unsere Arbeit besteht in der möglichst unauffälligen Entfernung von oben genannten Hautveränderungen. Dazu gehört die vollständige chirurgische Entfernung des veränderten Gewebes, damit die wichtige histologische Untersuchung stattfinden kann.
Entstehen durch die Entfernung des Tumors größere Defekte, sind wir in der Lage, diese ästhetisch und funktionell zur Deckung zu bringen. Meist wird dazu Gewebe aus der Nachbarschaft des ehemaligen Tumorsitzes verwendet, das in Form so genannter Lappenplastiken in die Defektzone verlagert wird. Dadurch können die örtliche Hautstruktur, das Hautkolorit sowie die Sensibilität an der rekonstruierten Stelle unter Einhaltung wichtiger ästhetischer Gesichtspunkte erhalten werden.
Täglich
09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dr. Knapp Plastische Chirurgie
Nymphenburger Straße 92
80636 München
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